In Österreich hat eine Witwe nach der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft grundsätzlich keinen Anspruch auf Witwenpension da diese Leistung in der Regel nur für Witwen oder Witwer von Verstorbenen aus einer Ehe vorgesehen ist. Bei eingetragenen Partnerschaften gelten ähnliche Regelungen wie bei Ehen, jedoch kann die Witwenpension nach der Auflösung der Partnerschaft nicht automatisch wieder in Kraft treten. Es ist ratsam, sich direkt bei der Pensionsversicherungsanstalt oder einem Fachanwalt für Sozialrecht zu informieren, um genaue Informationen und individuelle Beratung zu erhalten.